Florida Hochzeiten

AGB

AGB Florida-Hochzeiten (Florida Heavenly Weddings)
Inhaberin Maria Manuela Galleski
§1 Allgemeines / Geltungsbereich                                                    
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von „Florida-Hochzeiten (Florida Heavenly Weddings) vertreten durch Maria Manuela Galleski (Inhaberin). Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung. Die Vertragspartner werden nachfolgend als Kunden, Florida-Hochzeiten als Hochzeitsplaner bezeichnet. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und dem Hochzeitsplaner geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabsprachen sind nur gültig, soweit der Hochzeitsplaner sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
  §2 Angebot / Leistungsumfang   Angebote von dem Hochzeitsplaner an den Kunden sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung (Trauauftrag) des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten erklärt der Kunde sich in jedem Fall mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.  Für Art und Umfang der vom Hochzeitsplaner zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich die mit dem Kunden getroffene vertragliche Vereinbarung gemäß dem Angebot und diesen AGB maßgeblich. Fristbeginn und Fristende des geschlossenen Vertrages ist maßgebend das Datum der Vereinbarung gemäß § 187 Abs. 1 BGB bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Ist der Beginn eines Tages der für den Fristbeginn maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist nach § 187 Abs. 2 BGB mitgerechnet.
 Das Vertragsverhältnis umfasst, soweit sich aus dem Vertrag nichts Anderes ergibt, jeweils Organisationsdienstleistungen für eine Veranstaltung bzw. eine Beratung.Vertrags- bzw. Angebotsänderungen nach Vertrags- bzw. Angebotsunterzeichnung haben nur Gültigkeit, wenn Sie in Schriftform – seitens beider Geschäftspartner – abgegeben werden.  
§3 Preise   Die vom Hochzeitsplaner zu erbringenden Leistungen werden je nach Vereinbarung zu einem Pauschalpreis oder nach Einzelleistungen berechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden, sowie erst während der vom Hochzeitsplaner durchgeführten Leistungen als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen, müssen zusätzlich vergütet werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%).  Der Hochzeitsplaner kalkuliert seine Leistungen pauschal, wofür der zur Leistungserbringung erforderliche Arbeitsaufwand zugrunde gelegt wird. Das erste Gespräch ist hierbei immer kostenfrei. Für alle vom Hochzeitsplaner zu erbringenden Leistungen, die über die im Vertrag fixierten hinausgehen, werden USD 100 die Stunde berechnet.  
§4 Zahlungsbedingungen   Es gelten die im Vertrag festgelegten Zahlungs – und Stornierungsmodalitäten. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung des Hochzeitsplaners wie im Trauauftrag aufgeführt zahlbar.  Sollte der Trauauftrag nicht zustande kommen oder vor den im Trauauftrag aufgeführten Fristen storniert werden wird als Stornogebühren im mindesten die Anzahlung in Höhe von Euro 100 fällig. Dieses wird als Leistung einer tatsächlich geleisteten Arbeitsstunde verrechnet und nicht zurückgezahlt.  Eine Aufrechnung seitens des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn sie wurden rechtskräftig festgestellt, vom Hochzeitsplaner anerkannt oder nicht bestritten. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.  
§5 Kündigung und Rücktritt   Sollte die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt wie zum Beispiel Hurricane oder einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund (z.B.Unfall, Krankheitsfall) unmöglich werden, sind beide Vertragspartner  zum Rücktritt berechtigt. Die Wahl eines anderen Termines muß innerhalb 1 Jahres erfolgen. Die Dienstleistung des Hochzeitsplaners ist zu keiner Zeit garantiert und obliegt dessen Zeitrahmen und Verfügbarkeit. Ersatzansprüche oder Erstattungen die mit dem Terminwunsch des Kunden und nicht Verfügbarkeit des Hochzeitsplaners konform gehen sind auszuschließen. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.   Des Weiteren ist die Kündigung des vorliegenden Vertrages für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig und erfolgt nach §2 und §3. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch die andere Partei, die trotz schriftlicher Abmahnung nicht unterlassen wird und somit eine Weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar werden lässt. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Dienstleistungen, die der Hochzeitsplaner bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits erbracht hat, müssen vertragsgemäß vergütet werden. Auch Aufwendungen, die der Hochzeitsplaner im Hinblick auf das Event bereits getätigt hat, sind zu vergüten.
 §6 Beanstandung und Mängel  
6.1Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich ab Leistungserbringung bzw. Lieferung schriftlich gegenüber dem Hochzeitsplaner zu beanstanden. Dies gilt insbesondere bei mangelhaften Einzelleistungen der vom Hochzeitsplaner angebotenen Gesamtleistung. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht innerhalb von 7 Tagen nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden.
6.2Dieses beinhaltet nicht die Leistungen eventueller weiterer Dienstleister die involviert sein können wie Fotograf, Videograf, Live Musiker, Friseure, Stylisten, Limousinenservice, Buchungen in Restaurants und Serviceleistungen des jeweiligen Restaurants oder Event Location, Buchung von Booten, Konditoren und weiteres.
6.3Der Kunde hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung erfolgen soll. Der Hochzeitsplaner ist jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.  Der Rücktritt des Kunden vom Gesamtvertrag ist jedoch nur zulässig, wenn die Pflichtverletzung des Hochzeitsplaners erheblich ist. Es gilt im Übrigen § 5 dieser AGB.  
§7 Haftung  
7.1 Der Hochzeitsplaner haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdeten Weise verursacht wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.  
7.2 Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner im Rahmen der zu organisierenden Veranstaltung zugefügt werden, haftet der Hochzeitsplaner nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Hochzeitsplaner im Auftrag des Kunden mit dessen Vertragspartnern organisatorische Absprachen getroffen hat. Verzögerungen der Hochzeitszeremonie, die durch selbstgebuchte Dienstleister des Hochzeitspaares oder Verspätung der Gäste verursacht werden, werden vom Hochzeitsplaner mit 60 USD pro angefangene halbe Stunde als Verdienstausfall gewertet und zum Endbetrag zugerechnet.
Bei eventuellen Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie z.B Gluten, Erdnüsse, Ersatzstoffe in bestellten Waren wie Torten, Cupcakes etc übernimmt der Hochzeitsplaner keine Haftung.
7.3 Des Weiteren haftet der Hochzeitsplaner nicht für die Folgen von höherer Gewalt. Dies gilt ebenfalls für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, aber vom Hochzeitsplaner nicht verursacht wurden oder in anderer Weise zu vertreten sind. Der Hochzeitsplaner leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. Der Hochzeitsplaner schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten, Stränden oder sonstiger Flächen.
7.4 Der Hochzeitsplaner leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Für eine Überschreitung des Budgetrahmens ist der Hochzeitsplaner jedoch nicht verantwortlich und hält sich schad- und klaglos.
7.5 Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, Strandgebühren, Luftfahrt-, Naturschutz- pyrotechnische oder Straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des Hochzeitsplaners nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann der Hochzeitsplaner diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte tragen die Kunden. Bei Buchung eines „Rund-um-Sorglos-Paketes“ mit Fotograf oder Videograf erfolgt die Rechnungsstellung seitens des Hochzeitsplaners/Florida-Hochzeiten an den Kunden. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. Der Hochzeitsplaner behält sich vor ggf einen anderen Veranstaltungsort (Strand) in der geplanten Umgebung zu wählen.Es wird kein Menschenleerer Strand garantiert da alle Strände in Florida öffentlich sind und eine Absperrung für ein Event gesetzlich ausgeschlossen ist. Der Hochzeitsplaner behält sich vor ggf. eine andere vergleichbare Lokation wegen Wetterbedingter Verhältnisse, zu starker frequentierung des Strandes, nichtvorhersehbarer Sperrung des Strandes z.B. aus Naturschutzgründen oder Regulierung der Behörden, auszuwählen. Der Hochzeitsplaner behält sich vor, dem Wetter entsprechende Änderungen des Events vorzunehmen und dieses der Wetterlage entsprechend zeitlich zu verschieben.
7.6 Dokumentenservice Der Versand der Apostille und/oder Dokumente verläuft auf dem normalen Postweg. Falls die Dokumente den Auftraggeber nicht erreichen kann der Hochzeitsplaner nicht verantwortlich gemacht werden. Für ein Verschulden der Post ist dieser nicht verantwortlich. Die Möglichkeit ist gegeben eine 2.Schrift anzufordern (gegen Gebühr) oder im Vorwege einen kostenpflichtigen Versand per FedEx, UPS oder Trackingnummer zu wählen. Auch dabei kann der Hochzeitsplaner bei nicht Erhalt der Dokumente und/oder Verschulden der Post nicht zur Verantwortung gezogen werden und übernimmt keine Garantie der Auslieferung. Für Buchungen von Booten, Cruises, Helicoptern, Limousinen, Videografen, Fotografen, Stylisten, Restaurants und weiterem empfiehlt Florida-Hochzeiten oder Hochzeitsplaner ggf den Dienstleister. Florida-Hochzeiten oder der Hochzeitsplaner ist keine Vermittlungsagentur für Gewerke wie Floristen, Stylisten, Fotografen, Videografen, Konditoren oder ähnliches. Verantwortlich für die Ausführung ist der jeweilige Veranstalter, Vertragspartner oder Dienstleister. Der Hochzeitsplaner übernimmt keine Garantie, Entschädigung oder Haftung für eine Stornierung, Verspätung oder Nichteinhaltens der Leistung seitens des gebuchten Dienstleisters und ist dafür nicht verantwortlich. Er kann somit nicht zum Ausgleichen eines eventuellen Betrages oder Kostenübernahme der jeweiligen Dienstleistung angehalten werden. Der Kontakt zum jeweiligen Dienstleister in diesem Fall wird vom Kunden selbst hergestellt und verhandelt.  
§8 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrecht   Der Hochzeitsplaner behält sich das Eigentum an erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag vor, sofern diese vertragsgemäß in das Eigentum des Kunden übergehen sollen.  Nutzungsrechte jeder Art an den von dem Hochzeitsplaner erstellten Konzeptionen, Texten,  Traureden, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei dem Hochzeitsplaner.  Der Hochzeitsplaner ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Des Weiteren ist dieser berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.
Fotograf/Videograf § 1 Allgemeines
1.1Der  Fotograf/Videograf  verpflichtet  sich  nicht  zur  dauerhaften  Archivierung  des  bei  einer  Produktion  entstandenen Bildmaterials,  sofern  nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch  RAW – Aufnahmen verbleiben beim Fotografen/Videografen und eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.  
1.2 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen oder Videografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form  oder  in  welchem Medium  sie  erstellt  wurden  oder  vorliegen.  (Negative,  gedruckte  oder  belichtete Papierbilder,  gedruckte  oder  belichtete  Bilder  in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
1.3 Der Kunde wird  darauf  hingewiesen,  dass  Fotos/Videos  stets  dem  künstlerischen  Gestaltungsspielraum des  ausübenden  Fotografen/Videografen unterliegen.  Reklamationen  und/oder  Mängelrügen  hinsichtlich  des  vom  Fotografen/Videografen ausgeübten  künstlerischen  Gestaltungsspielraums, des  Aufnahmeortes  und  der  verwendeten  optischen und technischen  Mittel  der  Fotografie/Videografie  sind  daher  ausgeschlossen. Die Kosten für die Ausführung trägt in jedem Fall der Kunde.  Nachträgliche Änderungswünsche oder eine gewünschte Nachbearbeitung seitens des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es bleibt hierbei zu beachten das es sich meistens um ein Aussenevent handelt. Dieses muss gesondert betrachtet werden da dort Wetterbedingte Verhältnisse vorherrschen. Salzluft, Geräusche wie Meeresrauschen oder Windgeräusche, Sonneneinstrahlung, evtl. Regen, Strandgäste, Publikum, Sporttreibende wie Jogger, Spaziergänger,Kite Surfer etc. können das Ergebnis beeinflussen und sind keine Qualitätsminderung. Ein Reklamierung der Fotos/Videos wegen Nichtgefallens diesbezüglich ist ausgeschlossen. Auch hier wird für die Bildqualität und Ergebnis der Leistung keine Garantie gegeben. Besondere Einstellungen, Posen oder Wünsche seitens des Kunden müssen im Vorwege mit dem Fotografen/Videografen besprochen werden und können nicht später moniert werden. Es wird kein Menschenleerer Strand garantiert da alle Strände in Florida öffentlich sind und eine Absperrung für ein Event gesetzlich ausgeschlossen ist. Der Fotograf/Videograf behält sich vor ggf. eine andere vergleichbare Lokation wegen Wetterbedingter Verhältnisse auszuwählen.
1.4 Es  kann  nicht  garantiert  werden,  dass  alle  anwesenden Gäste der Hochzeit oder ähnlichem Event sowie sonstigen  Fotoreportagen/Dokumentationen abgelichtet  werden. Der Fotograf/Videograf übernimmt keine Haftung für Fotos oder Bildeinstellungen in denen das Outfit des Paares oder Gäste nicht adequat sitzt wie z.B. Falten wirft, durchnässt ist, Kragen oder Krawatten verrutscht sind, Schleier oder Schleppe mit Strandgut oder Sand behaftet sind oder ähnliches. Dieses muss vom Paar oder den Gästen selbst gerichtet und darauf geachtet werden. Sonderwünsche wie das fotografieren/filmen bestimmter Dekoartikel, Aufbauten, Tortenanschneiden oder ähnliches soll dem Fotografen/Videografen vor oder während der Produktion mitgeteilt werden. Ebenso soll im Vorwege kommuniziert werden welche Positionen, Dinge oder Sachverhalte (z.B. Kusszenen) nicht fotografiert/gefilmt werden dürfen. Nach der Hochzeit ist eine Reklamation oder Änderung der Fotos/Video diesbezüglich nicht möglich und es besteht kein Reklamationsanspruch.
1.5 Bei einer Fotoproduktion mit bearbeiteten Bilder wählt der Fotograf die Bilder aus. Die Bilder werden grundsätzlich nicht retouschiert oder mit Photoshop oder anderen Programmen bearbeitet. Es werden zum Beispiel nur Bildausschnitte gewählt, der Horizont wird gerade gerückt, Lichtverhältnisse werden angepasst. Bei einer Fotoproduktion entsteht ein Ausschuss von nicht verwendbaren Bildern.
1.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich grundsätzlich sich eigenständig bei Beanstandungen, Reklamationen, Änderungen mit dem jeweiligen Fotografen/Videografen oder anderen Gewerken  in Verbindung zu setzen und dieses mit dem jeweiligen Anbieter oder Gewerk selbst zu kommunizieren. Der Hochzeitsplaner wird dafür ausdrücklich ausgeschlossen und wird nicht als Übersetzer,Vermittler, Schlichter oder ähnliches in Kraft treten.
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
2.1 Dem Fotografen/Videografen steht das Urheberrecht an den Fotos/Video nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Der  Kunde  erwirbt  an  den  Bildern  nur  die  Nutzungsrechte  für  den  Privatgebrauch.  Das  Recht  der Vervielfältigung  und  der Weitergabe  an  Dritte  wird  für  private  Zwecke  eingeräumt.  Eine  kommerzielle  Nutzung sowie  eine  kommerzielle  und/oder  öffentliche, nicht   private   Wiedergabe   sind   nicht   gestattet.   Eigentumsrechte werden   nicht   übertragen. Der Fotograf/Videograf behält sich vor Fotos/Videos in Sozialen Medien und Plattformen wie Facebook und Instagram zu verwenden.
2.3 Der  Fotograf/Videograf  darf  die  Fotos/Videos bis  auf  Widerruf  als  Referenzaufnahmen im  Rahmen  seiner  Eigenwerbung  und  publizistisch  zur  Illustration verwenden.
III. Honorare
3.1 Für  die  Herstellung  der  Fotos/Videos  gilt  das  vereinbarte  Honorar oder das Komplettangebot von seiten Florida Hochzeiten und des Hochzeitsplaners. Ist  kein  Honorar  vereinbart  worden, bestimmt  sich dieses nach Absprache mit dem Fotografen oder Videografen. Der Hochzeitsplaner behält sich vor, Rechnungen für Fotografen/Videografen zu erstellen und diese persönlich mit dem jeweiligen Anbieter abzurechnen und ebenso eine Gesamtrechnung des Auftrages zu erstellen. Ebenso behält sich Florida Hochzeiten vor, anfallende Honorare oder ausstehende Beträge der jeweiligen Gewerke wie zum Beispiel Foto-Videografen und weitere involvierten Gewerke gesondert abzurechnen oder aufzuführen und/oder Rechnungen zu erstellen. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Bis  zur  vollständigen  Bezahlung  des  Kaufpreises/Hochzeit  bleiben  die  gelieferten  Fotos/Video  und  sonstige  Waren  (Online-Galerie,  Fotobuch,  etc.) Eigentum des Fotografen/Videografen.
3.3 Verzögert  sich  die  Durchführung  des  Auftrages  aus  Gründen,  die  der  Kunde  zu  vertreten  hat  oder  infolge höherer  Gewalt  oder Witterungseinflüssen,  so  kann  der  Fotograf/Videograf  eine  angemessene  Erhöhung  des  Honorars verlangen. Der Stundensatz beträgt USD 50. Bei  Vorsatz  oder  grober  Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.  
3.4 Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen des bereits erstellten Bildmaterials (Foto/Video), so hat er die Mehrkosten oder Aufwandskosten selbst zu tragen. Die Änderung eines bereits erstellten Videos kann nur gegen eine Aufwandsentschädigung geändert werden. Dieses liegt im Ermessen des Videografen. Der Fotograf/Videograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.5 Für  eine  spontane  Verlängerung  der  Aufnahmeproduktionen  auf  ausdrücklichen  Wunsch  des Kunden,  wird ein  Honorar  für  die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Die Vergütungsstunde wird mit USD 50 berechnet.
IV Haftung
4.1 Gegen  den  Fotografen/Videografen  gerichtete  Schadensersatzansprüche  aus  Verzug,  Unmöglichkeit  der  Leistung,  Verletzung von  gesetzlichen und/oder  vertraglichen  Neben- und  Schutzpflichten  bei  Vertragsabschluss  sind  ausgeschlossen, soweit  der  Schaden  nicht  durch  grob fahrlässiges  oder  vorsätzliches  Verhalten  seitens  des  Fotografen/Videografen verursacht worden  ist.  Die  Organisation,  Vergabe  und  Ausführung  von Buchungen  geschieht  mit  großer  Sorgfalt. Sollte  jedoch  auf  Grund  besonderer  Umstände,  wie  z.B.  plötzliche  Krankheit,  Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen oder ähnliches der  Fotograf/Videograf  zu  dem  vereinbarten  Termin nicht  erscheinen,  kann  keine  Haftung für  jegliche  daraus  resultierenden  Schäden,  Verluste  oder  Folgen  übernommen  werden.  Sollte  es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt  zum Ausfall des Fotografen/Videografen kommen, bemüht sich dieser oder der Hochzeitsplaener, soweit vom Kunden erwünscht, um einen Ersatzfotografen/Videografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Dieses ist nicht in den Paketen oder Komplettangeboten von Florida-Hochzeiten enthalten und wird extra berechnet. Ein Anspruch auf das gebuchte Komplettangebot besteht in diesem Fall nicht.
4.2 Der  Fotograf/Videograf  haftet  nicht  für  den  Verlust  von  gespeicherten  Daten  und  digitalen  Fotos. Für  Schäden,  die  durch  das  Übertragen  von gelieferten Daten in  einem Computer entstehen, leistet der Fotograf/Videograf keinen Ersatz. Der  Fotograf /Videograf ist ggf berechtigt,  Fremdlabore,  Fotobuchhersteller  oder  Produzenten  von  Hochzeitsalben,  Druckereien etc.  zu  beauftragen.  Er haftet  nur  für  eigenes  Verschulden  und  nur  für  vorsätzliches  oder  grob  fahrlässiges Verhalten.  Über  den  Materialwert  hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4.3 Der  Fotograf/Videograf haftet  für  Lichtbeständigkeit  und  Dauerhaftigkeit  der  Fotos/Videos  nur  im  Rahmen  der  Garantieleistungen der  Hersteller  des Foto/Bildmaterials. 
4.4Die Zusendung und Rücksendung oder hochstellen in eine Cloud, Drop Box oder anderes digitales Medium von Fotos, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und eigene Gefahr des Auftraggebers. Sollten die Fotos/Video den  Auftraggeber  nicht  erreichen,  so  kann  der Fotograf/Videograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
  4.5 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos/Videos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen/Videografen zu machen. Danach gelten die Fotos/Videos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Florida-Hochzeiten und Hochzeitsplaner ist von dieser Mängelrüge ausgeschlossen und grundsätzlich nicht haftbar zu machen.
4.6 Bei  Reproduktionen,  Nachbestellungen  und  Vergrößerungen  können  sich  Farbdifferenzen  gegenüber  der  Vorlage oder  den  Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
4.7  Liefertermine  für  Fotos  sind  nur  dann  verbindlich,  wenn  sie  schriftlich  vom  Fotografen  bestätigt  worden sind.  Der  Fotograf/Videograf  haftet  für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.8 Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei   Personenbildnissen  die   Einwilligung   der   abgebildeten  Personen  zur   Veröffentlichung, Vervielfältigung   und  Verbreitung   besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.  
§9 Salvatorische Klausel   Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.Dieses muss von beiden Parteien schriftlich bestätigt und akzeptiert werden.  
§10 Sonstiges   Die vertraglichen Vereinbarungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden  –  dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, USA, Bundesstaat Florida. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Hochzeitsplaners in den Vereinigten Staaten von Amerika, USA, Bundesstaat Florida.
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